Neues Botschafts-Update vom 04.06.2020

Neues Botschafts-Update vom 04.06.2020

Hier finden Sie heute die aktuellen Angaben der Deutschen Botschaft Bangkok:

Hotline der Deutschen Botschaft:
Hotline: 022879123

(international: +66 22879123)
Mo – Fr 9.00 – 20.00 Uhr
Sa – So 10.00 – 16.00 Uhr
email: info@bangkok.diplo.de

Für Angehörige der Staaten Schweiz und Österreich finden sie hier die aktuellen Informationen:
Schweizer Botschaft in Bangkok
Österreichische Botschaft in Bangkok

Neues Botschafts-Update vom 04.06.2020

WICHTIG! Betrifft Rückholaktion für
Flüge Bangkok – Frankfurt/Main

  • Der internationale Flughafen von Phuket wurde am 3. April geschlossen, mit einem Flugverbot für alle Flüge mit Ausnahme von Regierungs- und Militärflugzeugen und Notlandungen. Internationale Linienflüge nach Thailand bleiben mindestens bis zum 31. Mai verboten.
  • Das Rückholprogramm der Bundesregierung für Thailand ist abgeschlossen.
  • Es stehen bislang noch die Angebote kommerzieller Fluggesellschaften (z.B. Lufthansa, KLM, Qatar Airways, Eva Air, Korean Air) für die Rückreise nach Deutschland zur Verfügung. Auch hier gibt es erfahrungsgemäß immer noch die Chance, kurzfristig über Wartelisten am Flughafen an Tickets zu kommen
  • Reisen nach Deutschland: Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass für alle Deutschen, EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen, die nach einem mindestens mehrtägigem Auslandsaufenthalt einreisen, um an ihren Wohnort in Deutschland zurückzukehren, eine verbindliche zwei-wöchige Quarantäne angeordnet wird. Dies erfolgt mit Blick auf die aktuelle epidemische Lage. Ein Übertragungsrisiko besteht angesichts des hochdynamischen, exponentiell verlaufenden Infektionsgeschehens in einer unübersehbaren Anzahl von Regionen weltweit. Die Betroffenen müssen sich grundsätzlich unmittelbar nach der Einreise in häusliche Quarantäne begeben, unabhängig davon, ob sie auf dem Land-, Luft- oder Seeweg eingereist sind. Sie müssen sich zudem mit dem für sie zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Siehe dazu auch >Verordnung nach Infektionsschutzgesetz

Die Umsetzung dieses Beschlusses obliegt den Ländern.

Um eine möglichst einheitliche Umsetzung in den Ländern zu erreichen, hat der Bund den Ländern eine Muster-Verordnung zur Verfügung gestellt. Diese sieht unter anderem vor, dass es verschiedene Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung gibt bzw. Sonderregelungen, sofern keine COVID-19-Symptome vorliegen für:

•           Tätigkeiten in den Bereichen Transportwesen, Gesundheitswesen, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Diplomaten, Rechtswesen, Volksvertretung, Regierung, Verwaltung, EU- sowie internationale Organisationen;

•           Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besatzungen von Flugzeugen, Schiffen, der Bahn, von Bussen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit im Ausland waren;

•           Pendler und Geschäftsreisende;

•           Streitkräfte, Polizeivollzugsbeamte;

•           Durchreisende;

•           Saisonarbeitskräfte.

Ob und in welcher Ausgestaltung die Musterverordnung durch die einzelnen Länder umgesetzt wird, liegt in der Entscheidungsgewalt jedes Landes. Für Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an das betreffende Bundesland. Für eine entsprechende Verordnung sind in der Regel die Gesundheitsministerien oder Senatsverwaltungen zuständig. Wichtig: diese Quarantäne wird nicht freiwillig sein, sondern kann gegebenenfalls auch mit Zwangsmitteln durchgesetztwerden.

  • Ab dem 18.05.2020 wird die Ausgangssperre von 23 bis 4 Uhr um eine Stunde gelockert, im Vergleich zu derzeit 22 bis 4 Uhr

Info Update der Deutschen Botschaft vom 04.06.2020

Reisewarnungen der Auswärtigen Amtes

Merkblatt Covid-19 09.04.2020

Online Angebot Schweizer Botschaft

Neues Botschafts-Update vom 04.06.2020
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